§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

(1) Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Darlehensverträgen durch den Vermittler Nikolas Bruns (im Folgenden „Vermittler“) geregelt. Der Vermittler erbringt seine Leistungen für die Vermittlung von Darlehen an seine Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung.

§ 2 Leistungen des Vermittelns im Tätigkeitsbereich der Darlehensvermittlung
(1) Auf der Grundlage der vom potentiellen Darlehensnehmer wahrheitsgemäßen Angaben zu seiner Person und seinen Lebensumständen holt der Vermittler Darlehens-Angebote von verschiedenen Finanzdienstleistungsanbietern ein.

(2) Der Vermittler vermittelt lediglich die unverbindliche Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen. Der Vermittler ist keine Bank und agiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und den jeweiligen Finanzdienstleistungsanbietern.

(3) Der Vermittler ist frei in der Auswahl seiner Kooperationspartner und der von diesen angebotenen Produkten. Ebenso wählt der Vermittler frei das Verfahren, mit dem er passende Kooperationspartner für eine Finanzierungsanfrage ermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der mit dem Vermittler kooperierenden Finanzdienstleistungsanbieter begrenzt ist und es sich bei den Angeboten dieser Finanzdienstleistungsanbieter nicht um den günstigsten auf dem Markt erhältlichen Angebote handeln muss. Der Vermittler ist nicht verpflichtet sämtliche auf dem Markt befindliche Finanzdienstleistungsanbieter zu berücksichtigten.

(4) Die von dem Vermittler veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner sind freibleibend. Die konkreten Konditionen der Finanzdienstleistungsanbieter können aufgrund bestimmter individueller Kriterien von den Konditionen, welche durch den Vermittler übermittelt wurden, abweichen. Für die Konditionen und Korrektheit der Angebote sind allein die jeweiligen Konditionspartner verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vermittler und seine Kunden schließen einen Vermittlungsvertrag/Maklervertrag ab.

(2) Den Darlehensvertrag schließt der Kunde direkt mit dem jeweiligen Finanzdienstleistungsanbieter ab. Der kooperierende Finanzdienstleistungsanbieter übernimmt die komplette Vertragsabwicklung und steht während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Darlehensvertrages kann von dem Vermittler nicht garantiert oder beeinflusst werden.

§ 4 Vergütung
(1) Die Kunden haben für die Darlehensvermittlung an den Vermittler keine Vergütung zu entrichten.

(2) Der Vermittler erhält für seine Dienstleistung allein von den jeweiligen Finanzdienstleistungsanbietern eine Vergütung. Diese beträgt je nach Auswahl des Finanzdienstleistungsanbieters und der auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Lösung zwischen 0 bis max. 3,0 % der Darlehenssumme.

§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Pflicht, in der Finanzierungsanfrage vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Vermittler weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Angaben nicht überprüft werden.

(2) Der Vermittler haftet nicht für Auskünfte aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben.

(3) Der Vermittler ist im Falle vorsätzlich falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben des Kunden berechtigt, die Finanzierungsanfrage nicht zu bearbeiten und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. (4) Es ist untersagt, die erzielten Vergleichsergebnisse und Berechnungen des Vermittlers zu verkaufen, zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder sonst unerlaubt zu nutzen.

§ 6 Haftungsbegrenzung
(1) Der Vermittler bemüht sich, dass die für Berechnungen verwendeten Daten der Kooperationspartner inhaltlich vollständig, richtig und auf dem aktuellsten Stand verwendet werden. Der Vermittler ist hierzu aber nicht verpflichtet und kann dieses auch nicht gewährleisten, da diese Daten ausschließlich von den Kooperationspartnern stammen.

(2) Die von den Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von dem Vermittler direkt und möglichst umgehend an die Kooperationspartner weitergeleitet.  Der Vermittler kann weder die Gewähr für die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung der Daten noch für die Zuleitung von Finanzierungsangeboten der Finanzdienstleistungsanbieter an den Kunden übernehmen. Die Nutzung der von dem Vermittler angebotenen Leistungen geschieht stets auf eigenes Risiko des Kunden.

(3) Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

§ 7 Datenschutz
(1) Sämtliche von den Kunden via Finanzierungsanfrage oder Kreditantragsformular (Selbstauskunft) an den Vermittler gegebenen Daten werden von diesem zu den vorstehend genannten und sich aus dem Kundenauftrag im einzelnen ergebenen Zwecken gespeichert und verarbeitet .

(2) Der Vermittler wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten. Der Gesetzgeber verlangt zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine gesonderte Einwilligung des Kunden. Diese Erklärung ist von dem Kunden gesondert in der Datenschutzerklärung abzugeben.

(3) Der Vermittler versendet Mitteilungen, insbesondere Angebote, Anträge und Verträge ausschließlich per unverschlüsselter E-Mail an den Kunden.

§ 8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Vermittler behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website des Vermittlers. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.

(2) Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist der Vermittler unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen den Vermittler geltend machen.

§ 9 Schlussbestimmung
(1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

(2) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Vermittlers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine Person des öffentlichen Rechts sind.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes nicht. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.

Stand: 03.02.2016